Allgemeine Geschäfts-­ und Nutzungsbedingungen für das Projekt „Rädchen für alle(s) – Das Quartierlastenrad in Oldenburg“

(Stand: 07.11.2017)

Die Nutzungsbedingungen als PDF herunterladen: Nutzungsbedingungen_V20171107

Das Vorwort zum Kleingedruckten:

Das Projekt „Rädchen für alle(s) – Das Quartierlastenrad in Oldenburg“ ist ein kostenloses Angebot des Vereins Rädchen für alle(s) e.V., welcher keine kommerziellen Zwecke verfolgt. Mit diesem Projekt fördert der Verein umweltfreundliche Mobilität und Transporte, indem er die Leihe verschiedener Lastenräder und Fahrradanhänger über die Homepage (www.lastenrad-oldenburg.de bzw. www.raedchen-oldenburg.de) koordiniert. Wir bitten dich so sorgsam wie möglich mit den Lastenrädern und Fahrradanhängern umzugehen, damit diese so lange und so vielen Menschen wie möglich zur Verfügung stehen. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.

Allgemeines:

  • Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe von Lastenfahrrädern und Fahrradanhängern (im Weiteren “Rädchen”) innerhalb des Projektes „Rädchen für alle(s) – Das Quartierlastenrad in Oldenburg” an registrierte NutzerInnen (im Weiteren „Nutzerin”). Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt. Abweichende Regelungen sind in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
  • Die Leihe der einzelnen Rädchen wird von verschiedenen natürlichen und juristischen Personen (im Weiteren „Anbieterin“) durchgeführt und verantwortet. Das Dokument mit dem Titel „Verantwortlichkeiten zur Leihe der Lastenräder innerhalb des Projekts ‚Rädchen für alle(s) – Das Quartierlastenrad in Oldenburg‘ ” listet die jeweiligen verantwortlichen juristischen bzw. natürlichen Personen (siehe www.lastenrad-oldenburg.de bzw. www.raedchen-oldenburg.de).
  • Die Anbieterin kann die Leihe über eine andere natürliche oder juristische Person (im Weiteren „Station“) durchführen lassen. Stationen sind KooperationspartnerInnen innerhalb des Projektes und werden auf der Homepage von Rädchen für alle(s) e.V. genannt.
  • Mit der Inanspruchnahme der Leihe der auf der Homepage des Vereins Rädchen für alle(s) e.V. genannten Rädchen erklärt sich die Nutzerin für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier genannten Geschäfts-­ und Nutzungsbedingungen einverstanden.
  • Zu keiner Zeit erwirbt die Nutzerin Eigentumsrechte an den Rädchen.
  • Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Projektes verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

Benutzungsregeln:

  • Jede Nutzerin ist für die Dauer der Ausleihe des Rädchens für dieses verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Rädchen während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen wird.
  • Die jeweilige Anbieterin übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Rädchens.
  • Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Rädchens ist vor Fahrtbeginn durch die Nutzerin zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das jeweilige Rädchen einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies der jeweilig zuständigen Anbieterin unverzüglich mitzuteilen (Kontakt siehe unten). Das Rädchen darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
  • Das Rädchen wird von der jeweiligen Anbieterin kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch die Nutzerin ist nicht gestattet.
  • Die Nutzerin ist verpflichtet, das Rädchen ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
  • Das Rädchen ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe mitverliehenen Schloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern. D.h. es ist an einen festen Gegenstand anzuschließen.
  • Es ist der Nutzerin untersagt, Umbauten am Rädchen vorzunehmen.

Haftung:

  • Die Haftung der jeweiligen Anbieterin für die Nutzung des Rädchens ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB). Dies gilt nicht für Schäden aus Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung der jeweiligen Anbieterin oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der jeweiligen Anbieterin beruhen.
  • Die Nutzerin haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Rädchen, sofern diese auf nicht­vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet die Nutzerin auch für Verlust und Untergang des Rädchens oder einzelner Teile davon.

Änderungsvorbehalt:

  • Änderungen dieser Nutzungsbedingungen werden dir spätestens einen Monat vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt ihres Wirksamwerdens in Textform (z.B. per e-Mail) mitgeteilt. Deine Zustimmung gilt als erteilt, wenn du deine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hast. Wenn du die Änderungen nicht akzeptierst, kannst du das Angebot von Rädchen für alle(s) nicht weiter nutzen.

Kontakt:

Sollte es etwas geben, von dem du als (potenzielle) Nutzerin glaubst, dass es die jeweilige Anbieterin des Rädchens oder der Verein es wissen sollten (Schäden am Rädchen, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann schreibe uns eine e-Mail. Wir sind sehr daran interessiert, dieses Projekt so angenehm wie möglich umzusetzen.

Kontakt zum Verein „Rädchen für alle(s) e.V.”:

info@raedchen-oldenburg.de

Kontakt zu den jeweiligen Anbieterinnen der Rädchen siehe das Dokument mit dem Titel „Verantwortlichkeiten zur Leihe der Lastenräder innerhalb des Projekts ‚Rädchen für alle(s) – Das Quartierlastenrad in Oldenburg‘ ”

Ein letzter Vorbehalt:

Da das Projekt ehrenamtlich geführt wird und unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behalten sich die Anbieterinnen vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen oder auch einzelnen Personen zu untersagen. Auch bei gültiger Reservierung besteht kein Rechtsanspruch auf die Zurverfügungstellung der Rädchen.