Nutzungsbedingungen

Die Nutzungsbedingungen als PDF herunterladen: Nutzungsbedingungen_V20141031

Das Vorwort zum Kleingedruckten:

Die Lastenräder von dem gemeinnützigen Verein „Rädchen für alle(s)“ e.V. sind ein kostenloses Angebot zur Förderung von Lastenrädern als Gemeingut zur umweltfreundlichen Mobilität. Wir verfolgen keine kommerziellen Zwecke, sondern wollen jeder/jedem kostenlose und umweltfreundliche Transporte in Oldenburg ermöglichen. Wir bitten dich daher, sehr sorgsam und schonend mit den Lastenrädern umzugehen, damit sie möglichst lange viele Menschen nutzen können. Die hier vorliegenden Nutzungsbedingungen sollen dieses Anliegen unterstützen.

… Allgemeines:

  • Die hier genannten Bedingungen gelten für die Leihe eines Lastenfahrrads (im Weiteren  “Rädchen”) von dem Verein Rädchen für alle(s), an registrierte NutzerInnen. Hierin werden die Grundsätze dieser Leihe geregelt.
  • Auch bei gültiger Reservierung besteht kein Rechtsanspruch auf die Zurverfügungstellung des Rädchens.
  • Mit der Inanspruchnahme der Leihe eines der Rädchen über die Homepage erklärt sich der/die NutzerIn für die vereinbarte Dauer der Ausleihe mit den hier aufgeführten Nutzungsbedingungen einverstanden.
  • Zu keiner Zeit erwirbt der/die NutzerIn Eigentumsrechte an den Rädchen.
  • Die bei der Registrierung geforderten persönlichen Daten sind wahrheitsgemäß auszufüllen. Alle erhobenen Daten werden lediglich innerhalb des Vereins verarbeitet und genutzt und nicht an Dritte weitergegeben.

… Benutzungsregeln:

  • JedeR NutzerIn ist für die Dauer der Ausleihe (von der Abholung bis zur Rückgabe) für das ausgeliehene Rädchen verantwortlich. Dies gilt auch, wenn das Rädchen während der Ausleihe an Dritte weiterverliehen werden sollte.
  • Der Verein übernimmt keine Gewährleistung für einen ordnungsgemäßen, verkehrstauglichen Zustand des Rädchens.
  • Die Fahrtauglichkeit und Verkehrstauglichkeit des Rädchens ist vor Fahrtbeginn durch den/die NutzerIn zu prüfen. Dies beinhaltet bei Dämmerung bzw. Dunkelheit auch die Überprüfung des Lichtes. Sollte das Rädchen einen Mangel aufweisen, welcher die Verkehrssicherheit beeinflusst, ist dies dem Verein unverzüglich mitzuteilen. Das Rädchen darf in diesem Fall nicht genutzt werden.
  • Das Rädchen wird von dem Verein kostenlos zur Verfügung gestellt. Eine Weitervermietung durch den/die NutzerIn ist nicht gestattet.
  • Der/die NutzerIn ist verpflichtet das Rädchen ausschließlich sachgemäß zu gebrauchen (vgl. § 603 BGB und siehe Gebrauchsanleitung) und insbesondere die geltenden Straßenverkehrsregeln zu beachten.
  • Das Rädchen ist während des Nichtgebrauchs mit dem bei der Ausleihe zur Verfügung gestellten Fahrradschloss gegen die einfache Wegnahme zu sichern. D.h. das Rädchen ist an einen festen Gegenstand anzuschließen.
  • Es ist dem/der NutzerIn untersagt Umbauten am Rädchen vorzunehmen.

… Haftung:

  • Die Haftung des Vereins für die Nutzung des Rädchens ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz begrenzt (vgl. § 599 BGB).
  • Der/die NutzerIn haftet für alle Veränderungen oder Verschlechterungen am Rädchen, sofern diese auf nicht­vertragsgemäßem Gebrauch beruhen. Darüber hinaus haftet der/die NutzerIn auch für Verlust und Untergang des Rädchens oder einzelner Teile davon.

… Kontakt:

Sollte es etwas geben, von dem du als (potenzielleR) NutzerIn glaubst, dass wir als Verein es wissen sollten (Schäden am Rädchen, Probleme bei der Ausleihe, tolle Erfahrungen, Probleme mit diesen Bedingungen hier o.ä.), dann schreib uns bitte eine E-Mail.

info@raedchen-oldenburg.de

Ein letzter Vorbehalt:

Da unter Umständen nicht alle Eventualitäten bedacht wurden, behält sich der Verein vor, ohne Angabe von Gründen die Ausleihe einzustellen. Dem Verein ist  es gestattet, einzelnen NutzerInnen ohne Angabe von Gründen die künftige Leihe zu beschränken und/oder zu untersagen.